So legen Sie Berechtigungen für die Gruppenrichtlinien-Softwareinstallation fest

  1. Öffnen Sie das Gruppenrichtlinienobjekt, das Sie bearbeiten möchten.

  2. Klicken Sie in der Konsolenstruktur mit der rechten Maustaste auf das Symbol oder den Namen des Gruppenrichtlinienobjekts, und klicken Sie dann auf Eigenschaften.

  3. Klicken Sie auf die Registerkarte Sicherheit, und klicken Sie unter Gruppen- oder Benutzernamen auf die Sicherheitsgruppe, für die Sie Berechtigungen festlegen möchten.

  4. Führen Sie eine der folgenden Aktionen aus:

    • Wenn Sie die Sicherheitsgruppen ändern möchten, die über Berechtigungen für dieses Gruppenrichtlinienobjekt verfügen, klicken Sie auf die Schaltflächen Hinzufügen bzw. Entfernen, um Sicherheitsgruppen hinzuzufügen oder zu entfernen.

    • Sind in der Sicherheitsgruppe Administratoren vertreten (die Software für Benutzer und Computer in der Organisation verwalten), aktivieren Sie im Feld Berechtigungen für die ausgewählte Sicherheitsgruppe das Kontrollkästchen Zulassen für Vollzugriff, und klicken Sie dann auf OK.

    • Sind in der Sicherheitsgruppe Benutzer vertreten (die von einem Administrator zugewiesene oder veröffentlichte Software verwenden), aktivieren Sie im Feld Berechtigungen für die ausgewählte Sicherheitsgruppe das Kontrollkästchen Zulassen für Gruppenrichtlinie übernehmen und Lesen, und klicken Sie dann auf OK.

Weitere Überlegungen

  • Zur Ausführen dieser Schritte müssen Sie über die Berechtigung zum Bearbeiten von Einstellung für die Bearbeitung eines GPO verfügen. Standardmäßig verfügen Mitglieder der Sicherheitsgruppen „Domänenadministratoren“, „Organisationsadministratoren“ und „Richtlinien-Ersteller-Besitzer“ über die Berechtigung zum Bearbeiten von Einstellungen für die Bearbeitung eines GPO.

  • Die Berechtigungen, die Sie bei diesem Vorgang festlegen, betreffen nur das Gruppenrichtlinienobjekt. Darüber hinaus muss es im Netzwerk einen freigegebenen Ordner geben (Verteilungspunkt für die Software), in dem sich die zu installierenden Pakete befinden. Administratoren müssen über den Vollzugriff auf den Softwareverteilungspunkt verfügen, während für Benutzer die Leseberechtigung erforderlich ist.


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