Der Editor für lokale Gruppenrichtlinien ermöglicht das Ändern der Kriterien für das Anzeigen der Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen. Standardmäßig werden im Editor alle Richtlinieneinstellungen angezeigt, einschließlich der nicht verwalteten Richtlinieneinstellungen. Sie können jedoch mithilfe von Eigenschaftenfiltern ändern, wie die Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen im Editor für lokale Gruppenrichtlinien angezeigt werden.

Es gibt drei inklusive Eigenschaftenfilter, die zum Filtern von administrativen Vorlagen verwendet werden können. Zu diesen Eigenschaftenfiltern zählen:

Verwaltet

Es gibt zwei Arten von Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen: Verwaltet und Nicht verwaltet. Mit dem Gruppenrichtlinienclient-Dienst werden die verwalteten Richtlinieneinstellungen bestimmt sowie Richtlinieneinstellungen entfernt, wenn sie nicht mehr im Bereich des Benutzers oder Computers liegen.

Nicht verwaltete Richtlinieneinstellungen unterliegen dem Gruppenrichtlinienclient-Dienst nicht. Diese Richtlinieneinstellungen sind dauerhaft. Der Gruppenrichtlinienclient-Dienst wird nicht zum Entfernen von nicht verwalteten Richtlinieneinstellungen verwendet. Dies gilt auch dann, wenn die Richtlinieneinstellung nicht im Bereich des Benutzers oder des Computers liegt. Diese Typen von Richtlinieneinstellungen werden in der Regel verwendet, um die Optionen für Betriebssystemkomponenten zu konfigurieren, für die keine Richtlinie verwendet wird. Sie können nicht verwaltete Richtlinieneinstellungen auch für Anwendungseinstellungen verwenden.

Für den Eigenschaftenfilter Verwaltet sind folgende drei Zustände möglich: Beliebig, Ja und Nein. Durch das Festlegen dieses Eigenschaftenfilters auf Beliebig werden im Editor für lokale Gruppenrichtlinien sämtliche Richtlinieneinstellungen administrativer Vorlagen angezeigt. Durch das Festlegen dieses Eigenschaftenfilters auf Ja werden im Editor nur die verwalteten Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen angezeigt. Alle nicht verwalteten Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen werden ausgeblendet. Durch das Festlegen dieses Eigenschaftenfilters auf Nein werden im Editor nur die nicht verwalteten Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen angezeigt. Alle verwalteten Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen werden ausgeblendet.

So legen Sie den Eigenschaftenfilter "Verwaltet" für administrative Vorlagen fest
  1. Öffnen Sie den Editor für lokale Gruppenrichtlinien.

  2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf Administrative Vorlagen, das sich unterhalb von Computerkonfiguration\Richtlinien oder Benutzerkonfiguration\Richtlinien befindet. Klicken Sie auf Filteroptionen.

  3. Klicken Sie in der Liste Verwaltet auf den entsprechenden Filter.

  4. Klicken Sie auf OK, um die neuen Filtereinstellungen anzuwenden, und schließen Sie das Dialogfeld Filteroptionen.

Konfiguriert

Für die Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen kann einer der folgenden drei Zustände konfiguriert werden: Nicht konfiguriert, Aktiviert und Deaktiviert. Nicht konfiguriert ist der Standardzustand für alle Richtlinieneinstellungen. Auf Nicht konfiguriert festgelegte Richtlinieneinstellungen haben keine Auswirkungen auf Benutzer oder Computer. Durch das Aktivieren einer Richtlinieneinstellung für administrative Vorlagen wird die Richtlinieneinstellung aktiviert. Bei Aktiviert wird die im Titel der Richtlinieneinstellung beschriebene Aktion auf den Benutzer oder Computer angewendet. Bei Deaktiviert wird das Gegenteil der im Titel der Richtlinieneinstellung beschriebenen Aktion auf den Benutzer oder Computer angewendet. In der Regel führen auf Nicht Konfiguriert und Deaktiviert festgelegte Richtlinieneinstellungen zum gleichen Ergebnis. Der Unterschied liegt darin, dass auf Nicht Konfiguriert festgelegte Richtlinieneinstellungen für den Benutzer nicht gelten, während auf Deaktiviert festgelegte Richtlinieneinstellungen für einen Benutzer gelten.

Jede Richtlinieneinstellung für administrative Vorlagen bietet ausführliche Informationen zum dazugehörigen Zustand Aktiviert, Deaktiviert und Nicht konfiguriert. Diese Informationen können im Bereich Hilfe der jeweiligen Richtlinieneinstellung für administrative Vorlagen angezeigt werden. Die Informationen für die ausgewählte Richtlinieneinstellung können aber auch in der erweiterten Ansicht des Editors angezeigt werden.

Für den Eigenschaftenfilter Konfiguriert gibt es folgende drei Zustände: Beliebig, Ja und Nein. Durch das Festlegen dieses Eigenschaftenfilters auf Beliebig werden im Editor für lokale Gruppenrichtlinien alle Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen angezeigt. Dies ist die Standardeinstellung für diesen Filter. Durch das Festlegen dieses Eigenschaftenfilters auf Ja werden im Editor nur die konfigurierten Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen angezeigt. Alle nicht konfigurierten Richtlinieneinstellungen werden ausgeblendet. Durch das Festlegen dieses Eigenschaftenfilters auf Nein werden im Editor nur die nicht konfigurierten Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen angezeigt. Alle konfigurierten Richtlinieneinstellungen werden ausgeblendet.

So legen Sie den Eigenschaftenfilter "Konfiguriert" für administrative Vorlagen fest
  1. Öffnen Sie den Editor für lokale Gruppenrichtlinien.

  2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf Administrative Vorlagen, das sich unterhalb von Computerkonfiguration\Richtlinien oder Benutzerkonfiguration\Richtlinien befindet. Klicken Sie auf Filteroptionen.

  3. Klicken Sie in der Liste Konfiguriert auf den entsprechenden Filter.

  4. Klicken Sie auf OK, um die neuen Filtereinstellungen anzuwenden, und schließen Sie das Dialogfeld Filteroptionen.

Kommentiert

Jede Richtlinieneinstellung für administrative Vorlagen verfügt über eine Kommentareigenschaft. Mit der Eigenschaft Kommentiert können Sie einen Text eingeben, der einer bestimmten Richtlinieneinstellung zugeordnet ist.

Für den Eigenschaftenfilter Kommentiert sind folgende drei Zustände möglich: Beliebig, Ja und Nein. Durch das Festlegen dieses Eigenschaftenfilters auf Beliebig werden im Editor für lokale Gruppenrichtlinien alle Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen angezeigt. Dies ist die Standardeinstellung für diesen Filter. Durch das Festlegen dieses Eigenschaftenfilters auf Ja werden im Editor nur die kommentierten Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen angezeigt. Alle nicht kommentierten Richtlinieneinstellungen werden ausgeblendet. Durch das Festlegen dieses Eigenschaftenfilters auf Nein werden im Editor nur die nicht kommentierten Richtlinieneinstellungen für administrative Vorlagen angezeigt. Alle kommentierten Richtlinieneinstellungen werden ausgeblendet.

So legen Sie den Eigenschaftenfilter "Kommentiert" für administrative Vorlagen fest
  1. Öffnen Sie den Editor für lokale Gruppenrichtlinien.

  2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf Administrative Vorlagen, das sich unterhalb von Computerkonfiguration\Richtlinien oder Benutzerkonfiguration\Richtlinien befindet. Klicken Sie auf Filteroptionen.

  3. Klicken Sie in der Liste Kommentiert auf den entsprechenden Filter.

  4. Klicken Sie auf OK, um die neuen Filtereinstellungen anzuwenden, und schließen Sie das Dialogfeld Filteroptionen.

Weitere Überlegungen

  • Zur Ausführen dieser Schritte müssen Sie über die Berechtigung zum Bearbeiten von Einstellung für die Bearbeitung eines GPO verfügen. Standardmäßig verfügen Mitglieder der Sicherheitsgruppen „Domänenadministratoren“, „Organisationsadministratoren“ und „Richtlinien-Ersteller-Besitzer“ über die Berechtigung zum Bearbeiten von Einstellungen für die Bearbeitung eines GPO.

  • Filter sind inklusiv. Wählen Sie daher die anzuzeigenden Elemente und nicht die zu entfernenden Elemente aus.

  • Filter können nicht für klassische administrative Vorlagen verwendet werden.

  • Der lokale Gruppenrichtlinien-Editor und das Richtlinienergebnissatz-Snap-In sind in Windows Server 2008 R2 und bestimmten Versionen von Windows&160;7 verfügbar. Weitere Informationen finden Sie unter https://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=139815 (möglicherweise in englischer Sprache).