Wenn die Ereignisprotokollierung für Herunterfahren aktiviert ist, können die Benutzer den Computer nicht herunterfahren oder neu starten, ohne einen Grund dafür anzugeben. Wenn der Computer aufgrund einer Unterbrechung in der Stromversorgung oder eines Hardwarefehlers unerwartet heruntergefahren oder neu gestartet wird, wird das erste Mitglied der lokalen Benutzergruppe, das sich nach dem Neustart anmeldet, dazu aufgefordert, einen Grund in der Ereignisprotokollierung anzugeben.

Sie können die Ereignisprotokollierung auf dem lokalen Computer aktivieren, indem Sie dessen Gruppenrichtlinieneinstellungen bearbeiten.

Sie müssen mindestens Mitglied der lokalen Gruppe Administratoren oder einer entsprechenden Gruppe sein, damit Sie dieses Verfahren ausführen können.

 

So aktivieren Sie die Ereignisprotokollierung für Herunterfahren in den Gruppenrichtlinien
  1. Klicken Sie auf Start, klicken Sie in das Feld Suche starten, und geben Sie den Befehl gpedit.msc ein.

    Das Dialogfeld Gruppenrichtlinienobjekt-Editor wird angezeigt.

  2. Erweitern Sie im Navigationsbereich des lokalen Gruppenrichtlinienobjekt-Editors Computerkonfiguration, erweitern Sie Administrative Vorlagen, und klicken Sie auf System.

  3. Führen Sie in der Liste der Objekte im Konsolenfenster einen Bildlauf nach unten durch, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf Ereignisprotokollierung für Herunterfahren anzeigen, und klicken Sie auf Eigenschaften.

  4. Klicken Sie auf der Registerkarte Einstellung auf Aktiviert.

  5. Klicken auf der Dropdownliste auf Immer und dann auf OK.

    Hinweis

    Die Einstellungen Nur Server und Nur Workstation sind für die Verwendung durch Domänenadministratoren gedacht.

Weitere Überlegungen

  • Um dieses Verfahren ausführen zu können, müssen Sie Mitglied der lokalen Gruppe der Administratoren oder einer entsprechenden Gruppe sein.

  • Wenn mehrere Personen den Computer verwenden, auf dem die Ereignisprotokollierung aktiviert ist, sollten Sie Richtlinien dafür einrichten, wie die Gründe dokumentiert werden. Sie können z.B. festlegen, dass bei jedem Neustart aufgrund der Installation eines neues Programms der Name der Anwendung in das Kommentarfeld eingegeben werden muss.

Weitere Verweise